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Garantiebedingungen DORMA Hüppe MOVEO

1. Garantie

Die DORMA Hüppe Raumtrennsysteme GmbH + Co. KG leistet dem Vertragspartner bei Abschluss eines Servicevertrages für alle unter den Servicevertrag fallenden MOVEO Trennwandanlagen, deren Einbauzeitpunkt bei Vertragsabschluss nicht länger als 1 Jahr zurück liegt (nachfolgend Neuanlagen), eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

2. Garantieumfang

Die Garantie gilt für alle Defekte an den Neuanlagen, die durch Funktionsstörungen von Komponenten und/oder Verarbeitungsmängeln verursacht wurden und beim normalen Gebrauch auftreten.

Die Garantie wird in der Form geleistet, dass die betroffene MOVEO Neuanlage nach Wahl von DORMA repariert, vollständig oder teilweise ausgetauscht oder durch ein vergleichbares Modell ersetzt wird. Die Garantie umfasst die Kosten der Reparatur bzw. des Austauschs oder des Ersatzes des Produkts (Aus- und Einbau, Anfahrtskosten, Arbeitslohn etc.) im Objekt.

3. Garantiezeit

Die Garantie beginnt mit Abschluss des Servicevertrages und endet nach Ablauf von 4 Jahren. Anlagenbestandteile, die während der Garantiezeit ausgetauscht bzw. repariert wurden, sind für die restliche Laufzeit dieser bzw. für einen Zeitraum von 6 Monaten vollständig durch die Garantie ab-gedeckt, je nach dem welcher Zeitraum länger ist.

4. Abwicklung

Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Funktionsstörungen, die unter die Garantiebedingungen fallen, so sind diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Tagen, bei DORMA geltend zu machen.

5. Ausschluss der Garantie

Funktionsstörungen können nicht berücksichtigt werden, wenn die Mängel durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse hervorgerufen worden sind;

   1. durch unsachgemäßen Gebrauch/unsachgemäße Behandlung, insbe-sondere aber durch nicht Beachtung
      der Montage/Bedienungsanleitung, fehlerhafter Wartung durch den Vertragspartner/Dritte verursacht
      worden sind oder in Folge dessen auftreten;

   2. die Produkte mechanische Beschädigung irgendwelcher Art aufweisen

   3. bei der Montage/Reparatur der Produkte Einzelteile verwendet wurden, die keine original DORMA
       Einzelteile sind.

Keine Funktionsstörungen sind darüber hinaus jegliche Oberflächenbeschädigungen/-beeinträchtigungen (verkratzen etc.)

6. Anwendbares Recht

Auf diese Garantiebedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Stand 01.01.2009